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"Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem"

Das Natura 2000/FFH-Gebiet Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem liegt bei den Ortschaften Schopsdorf, Magdeburgerforth, Dörnitz und Ringelsdorf. Das System besteht hauptsächlich aus den 3 Bächen Ringelsdorferbach, Gloine und Dreibach. Hinzukommen noch einzelne Zuflüsse zu diesen drei Gewässern. Die 3 Bäche verbinden sich nahe der Ortschaft Tucheim zum Tucheim-Parchener-Bach. Die Gesamtgewässerlänge der zu schützenden Bereiche beträgt ca. 24 km. Die drei Bachsysteme durchziehen Moor-, Bruch-, Buchen- und Eichenwälder, Feuchtgrünländer und feuchte Staudenfluren. Die Bäche werden aus Quellen des Vorflämmings gespeist. Es sind flächenhafte Schutzgebiete ebenfalls vorhanden. Dabei handelt es sich um zwei Gebiete bei Schopsdorf und Ringelsdorf mit einer Fläche von ca. 290 ha. Bei den zu schützenden Flächen handelt es sich hauptsächlich um Wälder und Wiesen. Hinzu kommt noch die Fläche des Truppenübungsplatzes Altengrabow.

Geschütze Arten sind Blauflügel-Prachtlibelle, Eisvogel, Kleiner Blaupfeil, Königs-Rispenfarn, Kranich, Neuntöter, Verkannter Wasserschlauch, Fischotter, Hirschkäfer, Mopsfledermaus, Steinbeißer und Biber. Der Biber baut regelmäßig in 12 Gebieten entlang der Gewässer seine Biberstaudämme. 

 

Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt 

§3 Gebietsbezogene Schutzbestimmungen für die Gewässerunterhaltung für 

den "Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem"  

(4) Für die Gewässerunterhaltung gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 §10 dieser Verordnung
 

  1. Mahd des LRT 6430 nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August,
     

  2. Gehölzanpflanzungen an Gewässern nur nach einvernehmlicher Abstimmung i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 3 dieser Verordnung

     

  3. Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, 

  4. keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern