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Artensofortförderungsprogramm

Bei dem ASF handelt es sich um Maßnahmen die 2019 von dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des
Landes Sachsen-Anhalts ins Leben gerufen wurden. Mittels dieser Maßnahmen sollte eine Gewässerrenaturierung erfolgen. 
Das ASF ist eine Weiterführung des Umweltsofortprogrammes aus dem Jahr 2017.
Dies sollte in Gewässern erster Ordnung bzw. zweiter Ordnung geschehen. Daher wurde der UHV "SFB" befragt, welche
Maßnahmen in den Gewässern des UHV "SFB" realisierbar wären. Der UHV "SFB" hat sechs Maßnahmen mit einem geschätzten Auftragswert von 1.361.500,00 € beantragt. Folgende Maßnahmen wurden beantragt:

1. Entschlammung "Schwanenteich" in Genthin,
2. Instandsetzung Wehranlage im "Karower Hauptgraben",
3. Instandsetzung Wehranlage im "Gänsegraben",
4. "Tucheimer Grenzgraben" - Entfernen von Hybridpappeln und Ersetzung durch standorttypische Pflanzen,
5. "Schlagenthiner Stremme" - Entfernen von Hybridpappeln und Ersetzung durch standorttypische Pflanzen,
6. Hybridpappeln im Gewässerbereich Blumenthal.
 
Dem UHV "SFB" wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt ein Betrag von 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. 
Der UHV "SFB" entschied sich daraufhin für die Entfernung von 35 Hybridpappeln am "Tucheimer Grenzgraben"

 

2023 nahm der UHV „SFB“ erneut am Artensofortförderungsprogram mit der Maßnahme „Sohlgleite im Torfschifffahrtskanal zur Verbesserung der Gewässerökologie“.