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Verbandsgeschichte

 

Der Unterhaltungsverband "Stremme / Fiener Bruch" (UHV "SFB") befindet sich in Sachsen-Anhalt im Landkreis Jerichower-Land und zum Teil im Landkreis Stendal.  


Der UHV "SFB" wurde am 01.04.1992 auf Basis des Vorschaltgesetzes zum WG-LSA gegründet. Das damalige Verbandsgebiet basierte auf das Einzugsgebiet des Fiener Bruchs und der Stremmen. Die Gewässerlänge im Gründungsjahr betrug 856,48 km in einer Fläche von 77.566 ha.  


Der erste Verbandsvorstand setzte sich aus Günter Blume, Manfred Kaiser, Jürgen Hoffmeister, Erhard Bräkow und Harald Meier zusammen. Der Verbandsvorsteher wurde Günter Blume und Geschäftsführer Lothar Koch. Zu dieser Zeit stand der Unterhaltungsverband ohne eigene Technik da. Daher erfolgten im ersten Jahr die Unterhaltungsarbeiten durch den Nachfolger der Meliorationsgenossenschaft. Ab 1993 wurden die Arbeiten ausgeschrieben mit einer Laufzeit von 3-5 Jahren. Des Weiteren wurde der UHV "SFB" in den ersten Jahren noch vom Land bezuschusst, was aber über die Jahre immer weniger wurde und dann eingestellt wurde.  

Zur Bewältigung der Aufgaben des Unterhaltungsverbandes erhielt der Verband Unterstützung mittels der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) von 1993 bis 2001.  
 

Darunter waren z.B. folgende Maßnahmen: 

 

 

  • 01.09.1993 - 14.01.1996 Sanierung von Gräben, Stau- und Wehranlagen (5 ABM-Kräfte) 

  • 15.09.1994 - 14.09.1995 Pflege und Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung (40 ABM-Kräfte)  

  • 16.12.1995 - 15.12.1996 Altlastensanierung und -beseitigung im Uferbereich von Gewässern des UHV "SFB" (40 ABM-Kräfte) 

  • 01.09.1994 - 31.08.1996 Biotopkartierung/ Kartierung von Fließgewässer  (2 ABM-Kräfte)  

  • 01.10.1996 - 30.09.1997 Instandsetzung Wasserregulierungseinrichtungen und Maßnahmen der Landschaftspflege im Gebiet des UHV "SFB" (5 ABM-Kräfte)  

  • 01.12.1996 - 30.04.1998 Kartierung von Feuchtgebieten und Fließgewässern, Erstellung von Rahmenunterhaltungsplänen (4 ABM-Kräfte)  

  • 01.07.2000 - 30.06.2001 Renaturierung von Fließgewässern und Maßnahmen der Landschaftspflege im Gebiet des UHV "SFB" (5  ABM-Kräfte)  

  • Im Jahr 2002 hat sich der Unterhaltungsverband "Stremme / Fiener Bruch" einen eigenen Bauhof zugelegt. Daraufhin konnte der Unterhaltungsverband arbeiten selber erledigen. Des Weiteren wurden dadurch Kosten gespart, da die Aufgaben nicht alle an einer Fremdfirma übergeben werden mussten. Ein Weiterer Vorteil ist, der Unterhaltungsverband kann in manchen Bereichen schneller eingreifen. Angefangen hat der Unterhaltungsverband mit einem Bagger und einem Traktor. Hinzu kam  bis heute ein zweiter Traktor.  

  • Auch mit Hochwasserereignissen hatten wir im Gebiet des UHV "SFB" zu kämpfen, darunter das Elbe Hochwasser von 2002 und 2013. Auf Grund unserer Eingreiftruppe konnten wir die Gemeinden bzw. dem Landkreis Jerichower Land bei der Bekämpfung des Hochwassers im Jahr 2013 unterstützen.  

  • Von 2010 bis 2013 hat der UHV "SFB" 5 Maßnahmen für die Wasserrahmenrichtlinien umgesetzt. Diese Maßnahmen wurden am Gloine Bach umgesetzt, um eine bessere ökologische Durchgängigkeit zu schaffen. Dazu aber mehr unter den Punkt Wasserrahmenrichtlinie.  

  • Im Jahr 2017 wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt das Umweltsofortprogramm im Leben gerufen. An diesem Programm beteiligte sich ebenfalls der UHV "SFB" mit drei Maßnahmen, welche innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurden. Dazu mehr unter dem Punkt USP-Maßnahmen.  

  • Zum 01.12.2019 ging der langjährige Geschäftsführer Lothar Koch in den Ruhestand. Neuer Geschäftsführer des Unterhaltungsverbandes „Stremme/Fiener Bruch“ wurde Eric Maahs.

  • Für das Jahr 2019 und 2020 gab es wieder eine Fördermaßnahme ähnlich des Umweltsofortprogrammes des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt. Es ist das Artensofortförderungsprogramm. Der UHV "SFB" nimmt mit der Maßnahme "Tucheimer Grenzgraben, Entfernen von Hybridpappeln und Ersetzen durch standorttypische Pflanzen" an dem Programm teil. Es handelt sich dabei um eine zu 100% geförderte Maßnahme.

  • Ab dem Jahr 2020 sind 3 weitere Maßnahmen für die Wasserrahmenrichtlinie geplant (siehe unter WRRL). Diese Maßnahmen wurden jedoch 2021 abgebrochen (näheres unter dem Punkt Wasserrahmenrichtlinie).

  • Da die WRRL Maßnahmen abgebrochen wurden, wurde für den Parchauer See eine neue Maßnahme 2021 eingereicht und bestätigt. Hier soll eine Machbarkeitsstudie für den Parchauer See erstellt werden, um ökologische Maßnahmen zu entwickeln, die positiv auf das Gewässer wirken. Diese Maßnahme soll bis Anfang 2024 beendet werden. Weiterhin wurden weitere Maßnahmen eingereicht, dazu lesen Sie unter den Punkt Fördermaßnahmen mehr.

  • Ab 01.0.1.2024 wird der Bauhof des Unterhaltungsverbandes „Stremme/Fiener Bruch“ vergrößert. Hierzu werden in 2024 ein neuer Traktor und ein neuer Bagger gekauft und es werden 3 Arbeiter in der Gewässerunterhaltung eingestellt. Grund für die Erweiterung ist, dass der Unterhaltungsverband „Stremme/Fiener Bruch“ alle Leistungen in eigener Hand übernehmen will und die Kosten konstant halten will. Die Unterhaltungsarbeiten sollen ebenfalls verändert werden. Es soll eine einseitige Gewässermahd erfolgen. Dies betrifft jedoch nicht, das Hochwassergebiet der Elbe, hier wird weiterhin eine vollständige Gewässermahd durchgeführt.