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"Elbaue Jerichow"

Das Natura 2000/FFH-Gebiet befindet sich im Verbandsgebiet direkt an dem Fluss Elbe. Es führt entlang der Ortschaften Klietznick, Ferchland, Derben, Parey, Güsen, Ihleburg, Parchau und Blumenthal. Es handelt sich dabei um ein Vogelschutzgebiet (SPA0011). 

Der größte Teil des Gebietes ist von wiederkehrenden Überschwemmungen und Hochwassern der Elbe betroffen, dadurch bildet sich eine strukturreiche dynamische Auenlandschaft. Auf Grund einer hohen Vielfalt an Lebensräumen herrscht eine große Artenvielfalt an Vögeln und anderen Lebewesen. Ein Großteil der Flächen ist Grünland. 

 

Es kommen folgende geschützte Tiere im Verbandsgebiet in der Elbaue Jerichow vor: 

Biber, Wasserfledermaus, Fischotter, Schilfrohrsänger, Eisvogel, Wachtelkönig, Drosselrohrsänger, Rohrweihe, Knickente, Aal, Moderlieschen, Barbe, Quappe, Lachs, Rotbauchunke, Teichfrosch, Seefrosch, Moorfrosch, Ringelnatter, Asiatische Keiljungfer, Prachtlibelle, Früher Schilfjäger, Keilfleck-Mosaikjungfer.

 

An Pflanzen kommen im Verbandsgebiet der Elbaue Jerichow folgende Arten vor:

Gelbe Teichrose, Sumpf-Schwertlilie, Gemeiner Schwimmfarn, Gottes-Gnadenkraut und Kleines Tausendgüldenkraut.  

In der Elbaue Jerichow befinden sich ca. 3,9 km Gewässer, die vom UHV "SFB" unterhalten werden. Auf Grund von Deichrückverlegungen bzw. Deichausbauten kommt es diesbezüglich zu Veränderungen. Die Gewässer 2.Ordnung sind in dem Gebiet bei Hochwasser wichtig. Über diese Gewässer wird das Qualmwasser der Deiche aufgefangen und anderen Gewässern zugeführt.

 

Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt 

§3 Gebietsbezogene Schutzbestimmungen für die Gewässerunterhaltung für die "Elbaue Jerichow"

(5) Für die Gewässerunterhaltung gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 10 dieser Verordnung
 

  1. Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße 

Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt 

werden,

  1. keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit

einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante von

Gewässern.