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Sohlgleite im Torfschifffahrtskanal zur Verbesserung der Gewässerökologie

Torfschifffahrtskanal und Zulauf Zernau See vor der Maßnahme

Nahe der Stadt Genthin ist die Ortschaft Mützel, dort befindet sich der Torfschifffahrtskanal. Der Torfschifffahrtskanal war bis 2015 ein Gewässer 1. Ordnung und wurde zu einem Gewässer 2.

Ordnung herabgestuft. Das Gewässer hat eine Länge von ca. 6690 m.

Bei Station 53+25 befindet sich am Torfschifffahrtskanal ein Abschlag zum Zernausee bei der Ortschaft Mützel. Bei dem Zernausee handelt es sich um einen eiszeitlich entstanden See. Heute ist der Zernausee ein Biotop. Um den Zernausee verläuft ein Heimat- und Naturlehrpfad. Weiterhin wird er als Angel- und Badegewässer genutzt.

Auf Grund der geringen Wasserstandshöhen des Torfschifffahrtskanals in diesem Bereich ist ein regelmäßiger Zufluss zum Zernausee nicht ständig gegeben. Um eine regelmäßige Beschickung des Zernausees mit neuem Wasser zu gewährleisten, ist eine Sohlgleite unterhalb des Zulaufes zum Zernausee erforderlich. So ist eine Erhöhung des Wasserspiegels in dem Bereich erreichbar und ein wandern von Fischen und Makrozoobenthos im Torfschifffahrtskanal möglich. Auf Grund der Anpassung des Wasserstandes ist ebenfalls der Austausch von Lebewesen zwischen dem

Torfschifffahrtskanal und dem Zernausee gegeben. Für die Umsetzung des Vorhabens sind die Leistungsphasen 3-8 erforderlich. Die Maßnahme soll 2023 beendet werden.

Mit diesen Maßnahmen werden mehrere Gewässer miteinander vernetzt, so dass die Gewässerökologie in den Gewässern auf natürlichen Weg erhöht wird. Weiterhin wird eine Verbesserung des chemischen Zustandes des Zernausees erreicht, da bei Trockenzeiten das Gewässer eine Wasserzufuhr hat.

Eine Absprache erfolgte diesbezüglich mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Flussbereich Genthin, die dieser Maßnahme mündlich zustimmten.

Die Maßnahme wurde bereits über die Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Dort wurden die Leistungsphasen 1-2 bearbeitet. Während der Leistungsphase 2 kam man zu dem Entschluss, dass die Maßnahme nicht im Sinne der EU-WRRL ist und die Maßnahme wurde abgebrochen. Der Torfschifffahrtskanal ist kein Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit der WRRL.

Jedoch wurde die Maßnahme bezüglich der Biotopvernetzung mit dem Zernausee als ökologisch sinnvoll angesehen. Die Maßnahme wurde bereits 2021 und 2022 im Zuge der Artensofortförderung eingereicht. 

Der Torfschifffahrtskanal während der Arbeiten zum Einbau einer Sohlgleite
Der Torfschifffahrtskanal während der Arbeiten zum Einbau einer Sohlgleite
Der Torfschifffahrtskanal während der Arbeiten zum Einbau einer Sohlgleite
Fertigstellung der Sohlgleite